V. Mangelhaftung - Gewährleistung |
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Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir
uns, nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers, Ersatz zu liefern oder
nachzubessern. Die Feststellung dieser Mängel muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich
mitgeteilt werden. Die beanstandeten Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns frei anzuliefern. Die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für die Zusammensetzung
uns vom Kunden angelieferter Metall-Legierungen übernehmen wir keine Gewähr. |
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