I | II |  III | IV |  V | VI |  VII | VIII |  IX | X 
V. Mangelhaftung - Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung dieser Mängel muss uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die beanstandeten Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns frei anzuliefern. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für die Zusammensetzung uns vom Kunden angelieferter Metall-Legierungen übernehmen wir keine Gewähr.
zurück | weiter